KRITIS

Sicherheit wird gesetzlich geregelt

Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz verpflichtet die Bundesregierung ab 2025 Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu, ihre Gebäude und Anlagen gegen Ausfälle und Angriffe abzusichern. Das betrifft auch zahlreiche Projekte im Objektbau.

Ob als Betreiber oder ausführender Handwerksbetrieb: Informieren Sie sich jetzt, welche Anforderungen auf Sie zukommen – und wie Sie diese zuverlässig umsetzen können.

KRITIS betrifft mehr Unternehmen, als Sie denken – auch das Handwerk.

Ab 2025 bringt die Bundesregierung das neue KRITIS-Dachgesetz auf den Weg. Ziel ist es, Deutschlands lebenswichtige Infrastrukturen widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen – damit zentrale Bereiche wie Energie, Gesundheit, Transport oder Versorgung auch im Ernstfall zuverlässig funktionieren.

Was viele unterschätzen: Nicht nur große Versorger oder Netzbetreiber sind betroffen – auch Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus. Wer Anlagen installiert, wartet oder repariert, trägt eine aktive Rolle zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen bei. Damit wächst die Verantwortung – aber auch die Anforderungen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen von rund 2.000 auf über 30.000. Auch kleinere Betriebe und ihre Auftraggeber können künftig KRITIS-relevant sein. Ob im Objektbau, in der technischen Gebäudeausstattung oder in der Versorgungskette: Wenn Ihr Unternehmen Leistungen für systemrelevante Einrichtungen erbringt, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Gesetz und seinen Auswirkungen vertraut machen.

Sichern Sie Ihre Prozesse – und die Ihrer Kunden.

  • Transport & Verkehr
  • IT & Telekommunikation
  • Finanz- & Versicherungswesen
  • Öffentliche Verwaltung
  • Medien & Kultur
  • Energie
  • Gesundheit
  • Wasser & Abwasser
  • Ernährung
  • Entsorgung

LEBENSWICHTIGE
bEREICHE
kRITIS
SEKTOREN.

Informationen für Handwerker

Dein Fahrplan zu KRITIS

Bitte beachte, dass sich gesetzliche Zeitpläne ändern können.
Es ist daher ratsam, regelmäßig die aktuellen Informationen aus offiziellen Quellen zu konsultieren

Sei Teil der Lösung – frag, was wirklich zählt.

Hier zeigen wir dir sechs zentrale Themen – mit Beispielfragen, die du deinen Kunden stellen kannst, um Sicherheitsbedarfe zu erkennen.

  • Fenster & Türen
    • Wie wird sichergestellt, dass alle Fenster und Türen wirklich geschlossen sind?
    • Wer kontrolliert das?
    • Ist alles ausreichend mechanisch gesichert (z. B. RC-Klassen)?
  • Zugangskontrolle
    • Wie erfolgt die Zutrittskontrolle?
    • Elektronisch oder manuell?
  • Schließsysteme
    • Gibt es eine Schließanlage?
    • Ist sie sicher genug (z. B. Pickingschutz)?
    • Wer hat Schlüssel, gibt es eine Dokumentation?
  • Alarmanlagen
    • Gibt es eine Alarmanlage?
    • Sind alle Meldelinien aktiv?
    • Wann wurde sie zuletzt geprüft?
    • Wer reagiert im Alarmfall?
  • Überwachung
    • Wer beobachtet?
    • Wie wird gespeichert?
    • Ist Manipulation ausgeschlossen?
  • Sicherheits- oder Facility-Management
    • Wer verwaltet die Sicherungskarte Deiner Kunden?
    • Wie bewahrst du die Objekt-Schlüssel / Transponder Deiner Kunden auf?
    • Sind die Objektpläne Deiner Kunden wirklich gut geschützt?

Informationen für Unternehmen

Die wichtigsten Meilensteine des KRITIS-DachG – auf einen Blick:

Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Zeitpläne ändern können. Es ist daher ratsam, regelmäßig die aktuellen Informationen aus offiziellen Quellen zu konsultieren.

WICHTIGER HINWEIS:
Verantwortlich für die Umsetzung ist die Geschäftsführung. Bei Nichtbeachtung sind Strafen bis zu 2 Mio. € möglich.

Was müssen Sie jetzt tun?

1. Prüfen + Identifizieren

Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen Betreiber einer KRITIS-Anlage ist. Dazu gehört die Prüfung, ob Ihre Dienstleistungen, Systeme oder Infrastrukturen in den Anwendungsbereich der KRITIS-Verordnung fallen.

2. Analysieren + Registrieren

Definieren Sie Ihre relevanten KRITIS-Anlagen eindeutig und melden Sie diese anschließend fristgerecht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

3. Maßnahmen

Erarbeiten und implementieren Sie eine Resilienzstrategie, die organisatorische und technische Schutzmaßnahmen umfasst. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlagen auch im Krisenfall zuverlässig funktionieren.

4. Prüfen + Nachweisen

Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit Ihrer Schutzmaßnahmen. Dokumentieren Sie die Ergebnisse und weisen Sie dem BSI gegenüber nach, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Ihr Ansprechpartner für SmartWorldPool

Stefan Blechschmidt 
Projektleiter intelligente Gebäudetechnik

+49 162 6978084 
blechschmidt@ebh-ag.de