KRITIS
Sicherheit wird gesetzlich geregelt
Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz verpflichtet die Bundesregierung ab 2025 Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu, ihre Gebäude und Anlagen gegen Ausfälle und Angriffe abzusichern. Das betrifft auch zahlreiche Projekte im Objektbau.
Ob als Betreiber oder ausführender Handwerksbetrieb: Informieren Sie sich jetzt, welche Anforderungen auf Sie zukommen – und wie Sie diese zuverlässig umsetzen können.
KRITIS betrifft mehr Unternehmen, als Sie denken – auch das Handwerk.
Ab 2025 bringt die Bundesregierung das neue KRITIS-Dachgesetz auf den Weg. Ziel ist es, Deutschlands lebenswichtige Infrastrukturen widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen – damit zentrale Bereiche wie Energie, Gesundheit, Transport oder Versorgung auch im Ernstfall zuverlässig funktionieren.
Was viele unterschätzen: Nicht nur große Versorger oder Netzbetreiber sind betroffen – auch Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen rücken zunehmend in den Fokus. Wer Anlagen installiert, wartet oder repariert, trägt eine aktive Rolle zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen bei. Damit wächst die Verantwortung – aber auch die Anforderungen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen von rund 2.000 auf über 30.000. Auch kleinere Betriebe und ihre Auftraggeber können künftig KRITIS-relevant sein. Ob im Objektbau, in der technischen Gebäudeausstattung oder in der Versorgungskette: Wenn Ihr Unternehmen Leistungen für systemrelevante Einrichtungen erbringt, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Gesetz und seinen Auswirkungen vertraut machen.
Sichern Sie Ihre Prozesse – und die Ihrer Kunden.
Die wichtigsten Meilensteine des KRITIS-DachG – auf einen Blick:
Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Zeitpläne ändern können. Es ist daher ratsam, regelmäßig die aktuellen Informationen aus offiziellen Quellen zu konsultieren.
WICHTIGER HINWEIS:
Verantwortlich für die Umsetzung ist die Geschäftsführung. Bei Nichtbeachtung sind Strafen bis zu 2 Mio. € möglich.



